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Freitag, den 30. Juli 2010

Autoversicherung kündigen

Kfz Versicherung kündigenSo kündigen Sie Ihre Autoversicherung richtig

Jedes Jahr im Herbst ist es wieder soweit: Anzeigen von Kfz-Versicherern häufen sich in Presse und Rundfunk.


Der Grund dafür: Etwa 80 Prozent aller Autoversicherungen können mit Ablauf ihrer Vertragslaufzeit zum 01. Januar eines jeden Jahres gekündigt werden.

Viele Autofahrer nutzen diese Chance zum Versicherungswechsel, wenn sie einen günstigeren Tarif gefunden haben oder mit den Leistungen ihrer bisherigen Versicherung nicht zufrieden waren.

Voraussetzung für eine solche ordentliche Kündigung ist allerdings, dass die Kündigung beim Versicherer zum 30. November eingegangen ist. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und dem Versicherer zum Stichtag bereits vorliegen.

Außerordentliche Kündigung

Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung zum 30. November erfolgt. Wer mit einer Kündigung nicht so lange warten möchte, kann außerordentlich kündigen.

Als Grund für eine außerordentliche Kündigung gilt beispielsweise eine Beitragserhöhung, ohne dass dem eine Leistungsverbesserung gegenüberstehen würde. In diesem Fall kann eine Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Beitragsrechnung mit sofortiger Wirkung, frühestens aber zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden soll, erfolgen.

Auch nach einer erfolgten Regulierung kann der Vertrag mit einmonatiger Frist gekündigt werden. Fristlos kann gekündigt werden, wenn sich die Versicherungsbedingungen oder die Typ- oder Regionalklasse ändern. Natürlich ist es auch möglich, die Autoversicherung zu kündigen, wenn das Fahrzeug verkauft, abgemeldet oder verschrottet wird.

In diesen Fällen ist es notwendig, die Abmeldebescheinigung bei der Versicherung einzureichen, um vorausgezahlte Beiträge zurückerstattet zu bekommen.

Wie kündigen?

Die Kündigung einer Autoversicherung muss immer schriftlich erfolgen. Nutzen Sie am besten ein Standard-Kündigungsformular und geben Sie die Kündigung entweder persönlich ab oder senden Sie sie per Einschreiben.

Um die Kündigung so einfach wie möglich zu gestalten, nennen Sie in Ihrem Schreiben Ihre bisherige Kundennummer, die Nummer Ihres Versicherungsscheins sowie Typ, Marke und Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs. Lassen Sie sich Kündigung und Kündigungstermin schriftlich bestätigen.

Weiterführende Informationen:

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