TeilkaskoversicherungVersicherungsumfang und Leistungen
Die Teilkaskoversicherung, kurz auch Teilkasko genannt, ist eine Zusatzversicherung, die jeder Kfz-Besitzer freiwillig abschließen kann.
Verallgemeinert gesprochen reguliert sie die häufigsten Schäden, die am Fahrzeug des Versicherten auftreten. Damit ergänzt sie den Versicherungsumfang der Kfz-Haftpflichtversicherung, die lediglich Schäden von Dritten reguliert.
Bei der Beitragsberechnung kommen wie auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung Typenklassen zum Tragen: Automodelle, deren Diebstahlgefahr relativ gering ist und die nicht sehr schadensanfällig sind, werden in der Regel niedrigen Typenklassen zugeordnet, was den Kasko-Beitrag senkt.
Zur Beitragssenkung kann auch eine Selbstbeteiligung führen. Dabei gilt: Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung im Schadensfall, desto niedriger der Teilkasko-Beitrag. Der Schadenfreiheitsrabatt findet im Gegensatz zur Kfz-Haftlichtversicherung und zur Vollkasko keine Anrechnung. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung insbesondere bei Neuwagen.
Versicherungsumfang
Generell ersetzt die Teilkaskoversicherung elementare Schäden, die beispielsweise aufgrund von Naturgewalten, Überschwemmungen, Kurzschluss, Marderbiss, Brand, Glasbruch oder Unfällen mit Haarwild zu beklagen sind.
Auch wenn das Fahrzeug oder unter Verschluss befindliche oder am Fahrzeug befestigte Fahrzeugteile gestohlen oder geraubt werden, geht die Teilkasko in Leistung.
Welche Fahrzeugteile ohne einen Beitragsaufschlag mitversichert sind, ist in der Präambel der Allgemeinen Bestimmungen für die Kfz-Versicherung festgehalten. Ebenfalls dort findet man eine Liste der Fahrzeugteile, die gegen einen Beitragszuschlag mitversichert werden können. Dort sind auch diejenigen Fahrzeugteile verzeichnet, die nicht mitversichert werden können.
Leistungseinschränkungen
Die Teilkaskoversicherung leistet Schadenersatz, wenn das Fahrzeug des Versicherungsnehmers beschädigt wird. Allerdings geht die Versicherung nicht in jedem Fall in Leistung. Mit Leistungseinschränkungen oder gar einer Ablehnung des Versicherungsnehmers muss etwa gerechnet werden, wenn die Typenklasse zu hoch ist, das Auto also sehr schadenanfällig ist.
In keinem Fall zahlt die Teilkaskoversicherung, wenn der Schaden selbst oder vorsätzlich verursacht wurde. Auch grobe Fahrlässigkeit wie beispielsweise Trunkenheit am Steuer ist nicht von einer Teilkaskoversicherung gedeckt.
Ebenso unterliegen auch Teile, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbaut sind oder unter Verschluss gehalten werden nicht dem Versicherungsschutz.
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