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Freitag, den 24. Mai 2013

Vollkasko

VollkaskoversicherungVersicherungsumfang und Leistungen

Wie auch die Teilkaskoversicherung ist die Vollkaskoversicherung eine freiwillige Zusatzversicherung, bei der auch der aus der Kfz-Haftpflichtversicherung bekannte Schadenfreiheitsrabatt zur Anwendung kommt.

Sie ergänzt den Schutz der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung und schließt auch den Schutz einer Teilkaskoversicherung ein. Sie stellt eine Erweiterung der Teilkaskoversicherung dar.

Deutlich wird das daran, dass ein Vollkasko-Versicherungsvertrag aus zwei Vertragsteilen besteht: Einem Teilkasko- und einem ergänzenden Vollkasko-Teil.

Dieses Vorgehen bringt verschiedene Vorteile mit sich: Zum einen reduziert sich durch den Schadenfreiheitsrabatt der Teilkasko-Beitrag, zum anderen ziehen Schäden, die in den Bereich der Teilkasko fallen, keine Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt nach sich. Beiträge zur Vollkaskoversicherung können neben Rabatten auch durch Selbstbeteiligungen reduziert werden.

Eine Vollkaskoversicherung empfiehlt sich insbesondere für Leasingfahrzeuge und Fahrzeuge der Oberklasse, deren Beschädigung oder Verlust enormen finanziellen Schaden verursachen kann.

Versicherungsumfang

Die Vollkaskoversicherung deckt in jedem Fall alle Schäden ab, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen. Dazu zählen Explosion und Brand, Diebstahl und Raub, Schäden aufgrund von Naturgewalten, Unfälle mit Haarwild, Glasbruch, Kurzschluss und Marderbiss ohne Folgeschäden.

Darüber hinaus versichert die Vollkaskoversicherung aber auch Schäden aufgrund von Vandalismus und böswilliger Beschädigungen. Unfallschäden am eigenen Fahrzeug werden auch dann übernommen, wenn der Unfall selbst verschuldet war.

Einige Versicherer übernehmen gegen Zahlung eines höheren Beitrags auch die Schäden, die in Folge grober Fahrlässigkeit entstanden sind.

Eine Kostenübernahme erfolgt darüber hinaus üblicher Weise auch dann, wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist, wenn der schuldige Unfallgegner zahlungsunfähig ist oder wenn der Schadenverursacher nicht haftbar gemacht werden kann.

Verpflichtungen

Natürlich ist ein derart umfassender Versicherungsschutz auch mit einigen Verpflichtungen verbunden – schließlich soll die Vollkasko-Police nicht dazu verleiten, andere Teilnehmer im Straßenverkehr zu gefährden.

Zu den ständigen Pflichten eines Vollkasko-Versicherten zählen die gesetzeskonforme Verwendung des versicherten Fahrzeuges und die Verhinderung eines unberechtigten Gebrauchs. Beim Fahren ohne Führerschein verweigert jede Versicherung die Zahlung.

Im Schadensfall herrscht die Pflicht zur Schadensanzeige, zur Aufklärung des Unfallhergangs und zur Schadensminderung.

Weiterführende Informationen:

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