Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?
Durch den Wechsel der Kfz-Versicherung lässt sich oftmals eine beachtliche Einsparung erzielen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Versicherungswechsel nicht von heute auf morgen über die Bühne gehen kann.
Grund ist die Vertragslaufzeit, die mit dem bisherigen Versicherer vereinbart wurde. Erst wenn diese ihr Ende erreicht hat und die Kfz-Versicherung zuvor gekündigt wurde, kann ein ordentlicher Wechsel erfolgen.
Die Kündigung der Autoversicherung muss auf jeden Fall schriftlich vorgenommen werden. Hierbei gilt es die Kündigungsfrist zu beachten. So gut wie alle Kfz-Versicherungsverträge enden am 31. Dezember. Weil die Kündigungsfrist genau einen Montag beträgt, muss die Versicherung spätestens zum 30. November gekündigt werden.
Eine vorzeitige Kündigung mit anschließendem Wechsel ist u.a. dann möglich, wenn der Versicherer eine Erhöhung des Beitrags vornimmt oder die Versicherungsbedingungen ändert. Außerdem kann das Versicherungsverhältnis vorzeitig beendet werden, wenn ein Eigentümerwechsel (Ummeldung) stattfindet: Der neue Eigentümer darf die Kfz-Versicherung umgehend wechseln.

