Abweichende Halterschaft
Im Bereich der Kfz-Versicherung wird von einer abweichenden Halterschaft gesprochen, wenn Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nicht ein- und dieselbe Person sind. Dies bedeutet, dass die Autoversicherung nicht vom Fahrzeughalter abgeschlossen wird und dieser zugleich auch nicht den Beitrag entrichtet. Stattdessen wird der Beitrag von einer anderen Person entrichtet.
Auf diese Weise kann bedenkenlos verfahren werden, weil bei der Kfz-Versicherung der Versicherungsschutz nicht an den Halter des Fahrzeugs, sondern an das Fahrzeug selbst gekoppelt ist. Im Endeffekt kommt es ausschließlich darauf an, dass ein Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht.
Einen solchen Versicherungsschutz schließen oftmals Eltern für ihre Kinder ab: Die Fahranfänger lassen ihre Fahrzeug auf den eigenen Namen zu, der Versicherungsbeitrag wird hingegen von den Eltern entrichtet. Beim Ausfüllen der Unterlagen gilt es aufzupassen, damit es zu keinen Verwechslungen kommt und somit auch tatsächlich eine Zulassung des Fahrzeugs möglich ist.

