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Freitag, den 30. Juli 2010

Anzeigepflicht

Wer eine Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, untersteht der sogenannten Anzeigepflicht. Durch die Annahme des Versicherungsvertrags verpflichtet sich der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer, bestimmte Sachverhalte anzuzeigen bzw. dem Versicherer innerhalb der vereinbarten Frist mitzuteilen.

Diesbezüglich muss zwischen zwei Bereichen unterschieden werden. Da wäre zunächst einmal das Thema Schadensmeldung: Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, gilt es die Versicherungsgesellschaft fristgerecht zu informieren. Sollte die Meldung eines Schadens zu spät erfolgen, kann der Versicherer leistungsfrei gestellt werden und muss somit keine Entschädigung vornehmen.

Beim zweiten Bereich handelt es sich um die Weiterleitung von Änderungen, die einen Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrags nehmen. Sollte beispielsweise die jährliche Fahrleistung höher ausfallen, als dies ursprünglich im Vertrag angegeben wurde, so muss der Versicherer ebenfalls darüber informiert werden. Bei Missachtung kann es zur Vertragsstrafe kommen.


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