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Sonntag, den 5. Februar 2012

Auslandsschadenschutz

Durch den Auslandsschadenschutz wird sichergestellt, dass man als Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug auch im Ausland ausreichend versichert ist. Dieser Versicherungsschutz umfasst im Wesentlichen zwei sehr wichtige Leistungsbereiche.

Zunächst einmal ist man abgesichert, falls man selbst die Schuld an einem Unfall bzw. an einem Schaden trägt. Der Schaden kann der Versicherung gemeldet werden, damit diese eine Regulierung vornimmt. Ein solcher Schutz muss bei vielen Versicherungsgesellschaften nicht zusätzlich abgeschlossen werden, weil er bereits im Haftpflichtschutz beinhaltet ist.

Zum anderen ist man auch abgesichert, falls man selbst der Geschädigte ist und die gegnerische Seite keine Zahlung leisten kann. In einigen Ländern dürfen Verkehrsteilnehmer ohne Versicherungsschutz fahren, sodass man gegebenenfalls auf hohen Kosten sitzen bleibt. Wer über den Auslandsschutz verfügt, ist auch in solch einem Fall abgesichert: Obwohl man nicht die Schuld trägt, übernimmt die eigene Versicherung den entstanden Schaden.


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