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Sonntag, den 5. Februar 2012

Bagatellschaden

Man spricht von einem Bagatellschaden, wenn ein vergleichsweise kleiner Schaden entstanden ist, Typische Bagatellschäden, die an Fahrzeugen entstehen können, sind Kratzer im Lack oder auch Dellen an Karosserieteilen. Die meisten Versicherer setzen hinsichtlich der Einordnung eine Obergrenze an: Schäden, deren Behebung den Wert von 700 Euro nicht überschreiten, werden zumeist als Bagatellschaden geführt.

Ob der Versicherer im Schadensfall informiert wird, ist eine persönliche Entscheidung des Versicherungsnehmers. Im Zweifelsfall ist es immer besser, eine Schadensmeldung vorzunehmen. Dies gilt als empfehlenswert, da es sich im Vorfeld bzw. auf den ersten Blick stets schwierig gestaltet, die tatsächlichen Kosten zu schätzen.

Wegen der vergleichsweise niedrigen Reparaturkosten, die aus einem Bagatellschaden resultieren, ist es oftmals ratsam, den Schaden nicht über die Kfz-Versicherung zu regulieren, sondern die Kosten selbst zu tragen. Eine Rückstufung innerhalb der Versicherung wäre auf lange Sicht teurer.


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