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Freitag, den 30. Juli 2010

Berechtigter Fahrer

Der berechtigte Fahrer ist nicht in jedem Fall immer der Versicherungsnehmer: Generell gilt als berechtigter Fahrer eines versicherten Fahrzeugs, wer sich darin mit der Zustimmung des Versicherten fortbewegt. Der berechtigte Fahrer genießt dabei denselben Versicherungsschutz wie der eigentliche Versicherungsnehmer.

Problematisch wird es immer dann, wenn unberechtigte Fahrer mit dem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt werden: Stellt sich der Fahrer als nicht berechtigt heraus, reguliert die Versicherung zwar den Schaden, stellt die Kosten dafür aber dem nicht berechtigten Fahrer in Rechnung. Für den Versicherungsnehmer kann es dabei zu Vertragsstrafen oder Nachzahlungen kommen – beispielsweise wenn der berechtigte Fahrer in den Genuss eines Rabatts für Alleinfahrer gekommen ist.

Das Thema berechtigter Fahrer ist beispielsweise bei jungen Fahrern, die das Auto ihrer Eltern nutzen, oder bei Geschäftswagen zur alleinigen Nutzung von Bedeutung.


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