Direktregulierung
Bei der Direktregulierung handelt es sich um eine vergleichsweise junge Form der Schadensregulierung: Der Schaden, der am eigenen Fahrzeug entstanden ist, wird vorerst von der eigenen Kfz-Versicherung reguliert; diese lässt sich die entstandenen Kosten später von der anderen Partei bzw. von deren Versicherung erstatten.
Auf diese Weise soll dem Versicherungsnehmer ein größerer Komfort geboten werden. Zugleich greift die Direktregulierung bei Kaskoschäden, sprich bei Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind und für die man selbst verantwortlich ist. Auch hier bietet der Versicherer eine besonders schnelle Regulierung an.
Bei der Regulierung von Kaskoschäden zielen die Versicherer darauf ab, die eigenen Kosten zu verringern, indem sie ihren Versicherungsnehmern vorschreiben, in welchen Kfz-Werkstätten die Schäden behoben werden müssen.
Der Versicherungsnehmer kann die Werkstatt nicht selbst bestimmen, weil im Rahmen der Direktregulierung eine Werkstattbindung vereinbart wird. Im Gegenzug locken die Versicherer mit einem Beitragsrabatt, der bei durchschnittlich 20 Prozent liegt.

