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Freitag, den 30. Juli 2010

Einzelfahrerrabatt

Unter dem Einzelfahrerrabatt ist ein Rabatt auf den Versicherungsbeitrag zu verstehen, dessen Gewährung vom Versicherer dann erfolgt, wenn das Auto ausschließlich von einem Fahrer genutzt wird.

Der Rabatt wird deshalb erteilt, weil das Unfallrisiko verringert wird. Aus statistischen Erhebungen geht hervor, dass Fahrzeuge, die ausschließlich von einer Person gefahren werden, seltener in Verkehrsunfälle verwickelt sind und die Fahrer selbst seltener Unfälle verursachen.

Es ist anzumerken, dass es sich hierbei um einen vergleichsweise speziellen Rabatt handelt: Längst nicht alle Versicherer bieten ihn an. Dementsprechend besteht kein Recht auf den Einzelfahrerrabatt. Vielmehr ist es erfreulich, wenn man sein Auto tatsächlich nur selbst fährt und man zudem einen Versicherer findet, der diesen Rabatt anbietet.

Wer den Einzelfahrerrabatt in Anspruch nimmt, muss hinsichtlich der Fahrzeugnutzung aufpassen: Sollte das Fahrzeug von anderen Personen gefahren werden, kann dies einen Verstoß gegen die Obliegenheiten verkörpern.


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