Ersteinstufung
Die Ersteinstufung bezeichnet den erstmaligen Abschluss einer Kfz-Versicherung mit der dazu gehörigen Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse. Üblicherweise erfolgt eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse Null.
Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer noch keinen Schadenfreiheitsrabatt in Anspruch nehmen kann. Stattdessen muss er erst einmal mehrere Jahre lang unfallfrei fahren, damit ein ordentlicher Rabatt erzielt werden kann.
Gerade im Hinblick auf die Schadenfreiheitsklasse Null ist anzumerken, dass sich die Prozentsätze (die Rabatte/Aufschläge auf den Versicherungsbetrag) von Versicherer zu Versicherer sehr stark voneinander unterscheiden können. Deshalb ist es vor dem Abschluss der allerersten Kfz-Versicherung besonders wichtig, einen Anbietervergleich durchzuführen.
Es ist anzumerken, dass die Ersteinstufung jedoch nicht zwingend mit der Schadenfreiheitsklasse Null zu beginnen hat. Per Rabattübertragung oder auch durch Nachweis einer längeren, unfallfreien Teilnahme am Straßenverkehr ist es bei einigen Versicherern möglich, eine bessere Ersteinstufung zu erzielen.

