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Sonntag, den 5. Februar 2012

Fahrzeughalter

Als Fahrzeughalter wird die Person bezeichnet, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist. Damit trägt sie die Verantwortung für das Fahrzeug, was unter anderem bedeutet, die Leistung der Kfz-Steuer zu übernehmen und für das Bestehen eines Versicherungsschutzes zu sorgen. Zudem wird auch der Fahrzeughalter angeschrieben, wenn mit dem Fahrzeug Verstöße gegen das Verkehrsrecht begangen wurden.

Obwohl der Fahrzeughalter im Fahrzeugbrief eingetragen ist und die Verantwortung für das Fahrzeug trägt, muss er die Kfz-Versicherung jedoch nicht unbedingt selbst abschließen. Zwar treten die meisten Fahrzeughalter als Versicherungsnehmer auf, jedoch kann auch eine andere Person als Versicherungsnehmer auftreten.

Im Endeffekt hat er lediglich dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug über einen Versicherungsschutz verfügt, wenn damit eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erfolgt. Sollte die Kfz-Versicherung nicht vom Fahrzeughalter, sondern von einer dritten Person abgeschlossen werden, spricht man auch von einer abweichenden Halterschaft.


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