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Freitag, den 30. Juli 2010

Glasschaden

Ein Schaden, der an der Fahrzeugverglasung entstanden ist, wird als Glasschaden bezeichnet. In diesem Bereich von Schäden fallen in erster Linie beschädigte und zerstörte Autoscheiben. Aber auch Schäden an Spiegeln sowie an Glasschiebedächern und verglasten Dächern können als Glasschaden deklariert werden.

Eine Absicherung gegen derartige Schäden wird von den Kaskoversicherungen geboten. Ob man über eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung verfügt, macht in diesem Fall keinen Unterschied. Sollte es beispielsweise zu einem Steinschlag kommen und die Windschutzscheibe dadurch beschädigt werden, kann der Schaden über die Kfz-Versicherung reguliert werden.

Bei den meisten Versicherungstarifen ist allerdings die Leistung einer Selbstbeteiligung vorgesehen. Sofern man sich bei der Behebung eines Glasschadens für das Smart-Repair Verfahren (z.B. per Carglass) entscheidet, übernehmen die meisten Versicherer die Kosten vollständig.


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