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Sonntag, den 5. Februar 2012

Grüne Karte

Bei der grünen Karte handelt es sich um die umgangssprachliche Bezeichnung für die „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“. Hierbei handelt es sich um eine Karte bzw. um ein Dokument, anhand dessen der Autofahrer bei Fahrten im Ausland nachweisen kann, dass für sein Fahrzeug ein Versicherungsschutz besteht.

Es gibt einige Länder, in denen ausländische Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet sind, die Versicherungskarte mit sich zu führen. Im Rahmen von Polizeikontrollen sowie teilweise auch an den Grenzübergängen wird kontrolliert, ob der Fahrer das Bestehen eines Versicherungsschutzes nachweisen kann. Wer die grüne Karte nicht mit sich führt, muss unter Umständen mit einer Geldstrafe rechnen.

Die Karte kann heutzutage schnell und unkompliziert angefordert werden. In der Regel genügt ein kurzer Anruf beim Versicherer, damit einem dieser den internationalen Versicherungsnachweis zusendet. Es gilt als ratsam, die Karte bereits einige Wochen vor der Abfahrt anzufordern.


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