Haarwild
Als Haarwild werden Säugetiere bezeichnet, die dem Jagdrecht unterliegen. Hierzu zählen vorrangig Tiere wie Damwild, Rotwild, Fuchs und Hase. Dem Bundesjagdgesetz zufolge sind weitere Tiere eingeschlossen, allerdings spielen diese im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen eine weniger bedeutende Rolle.
Kaskoversicherungen (sowohl die Teilkasko-, als auch die Vollkaskoversicherung) bieten einen Versicherungsschutz, der eine Absicherung gegen Kollisionen mit Tieren beinhaltet. Sollte es zu einer Kollision kommen, so greift der Versicherungsschutz und der Versicherer trägt die Kosten, sofern das Tier dem Haarwild zugeordnet werden kann.
Bei Unfällen bzw. Kollisionen mit anderen Tieren wie zum Beispiel Vögeln (Fasan oder Gans) besteht hingegen kein Versicherungsschutz.
Es gibt einige Versicherer, die den Begriff Haarwild ausdehnen und beispielsweise einige landwirtschaftliche Tiere ebenfalls einschließen. Hierzu können zum Beispiel Kühe, Pferde und Ziegen zählen.

