Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen dient zur Zulassung von Fahrzeugen, die kurz kurzzeitig bzw. vorübergehend im Straßenverkehr bewegt werden sollen. Die Dauer der Zulassung erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Tagen. Während dieses Zeitraums darf das Fahrzeug frei im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die Bundesgrenzen nicht überschritten werden.
Entsprechende Kennzeichen werden im Wesentlichen für zwei unterschiedliche Zwecke, nämlich zum einen für Fahrzeugüberführungen im Inland sowie zum anderen zur Durchführung von Probefahrten beantragt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für ein Fahrzeug beantragt werden kann und ein Wechsel nicht gestattet ist. Sollen mehrere Fahrzeuge bewegt werden gilt es, mehrere Kennzeichen zu beantragen.
Kurzzeitkennzeichen können regulär über die Zulassungsstelle beantragt werden. Dabei reicht es auch, einen Nachweis über einen vorläufigen Versicherungsschutz zu erbringen. Sollte das Fahrzeug im Anschluss dauerhaft zugelassen werden, ist eine Anrechnung der Versicherungskosten möglich.

