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Sonntag, den 5. Februar 2012

Ladyrabatt

Immer mehr Kfz-Versicherungen bieten ihren Versicherten den sogenannten Ladyrabatt an. Darunter versteht man einen Rabatt, der nur dann gewährt wird, wenn der Versicherungsnehmer und alle weiteren Fahrer weiblichen Geschlechts sind. Diese Praxis ist auf neuere Studien zurückzuführen, die belegen, dass weibliche Fahrer generell sicherheitsorientierter fahren und im Durchschnitt auch deutlich seltener in Unfälle verwickelt sind als männliche Fahrer. Das geringere Schadensrisiko wird mit einem verringerten Versicherungsbeitrag belohnt.

Ärger droht bei vorsetzlich falschen Angaben: Dann nämlich geht der Versicherer davon aus, dass ein Beitragsvorteil erschlichen worden ist, was prinzipiell mit einer Vertragsstrafe geahndet wird. Die gleiche Konsequenz droht, wenn Änderungen während der Vertragslaufzeit nicht sofort bekannt gegeben werden.

Ausgenommen von der strikten Fahrer-Regelung sind lediglich Probefahrten von Mitarbeitern einer Reparaturwerkstatt sowie Notfahrten wie etwa Fahrten ins Krankenhaus.


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