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Freitag, den 30. Juli 2010

Neupreisentschädigung

Die Neupreisentschädigung bezeichnet eine besondere Form der Entschädigung, die einige Versicherer im Falle eines Fahrzeugdiebstahls oder bei einem Totalschaden leisten. Sofern dies der Fall ist, wird dem Versicherungsnehmer der Neupreis des Fahrzeugs erstattet. Hierbei handelt es sich um die bestmögliche Form der Entschädigung, weil das Fahrzeug nach der Entschädigung einfach neu angeschafft werden kann.

Allerdings gilt es mehrere Voraussetzungen zu erfüllen, damit eine Neupreisentschädigung erfolgen kann. Zunächst einmal ist es wichtig, dass sich das Fahrzeug im Erstbesitz befindet – wäre dies nicht der Fall, müsste das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug eingestuft werden. Zudem spielt das Fahrzeugalter bzw. der Zeitpunkt der Erstzulassung eine wichtige Rolle: Je nach Versicherer darf das Fahrzeug nur einige Monate lang zugelassen gewesen sein.

Die Neupreisentschädigung wird ausschließlich im Rahmen der Vollkaskoversicherung angeboten.


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