Nutzkreisrabatt
Unter der Vielzahl an Rabatten bei der Kfz-Versicherung findet sich auch der Nutzkreisrabatt: Er stellt Versicherten immer dann günstigere Konditionen in Aussicht, wenn die Nutzung des Fahrzeugs auf einen bestimmten Personenkreis, den Nutzkreis, eingeschränkt ist. Demzufolge handelt es sich bei dieser Bezeichnung um einen weit verbreiteten Oberbegriff: Je nachdem, wer das Auto nutzen kann, unterscheidet man unterschiedliche Nutzkreisrabatte.
Unter den Oberbegriff Nutzkreisrabatt fällt beispielsweise der Ladyrabatt, bei dem der Versicherungsnehmer weiblichen Geschlechts sein muss. Besteht der Nutzkreis lediglich aus dem Fahrzeughalter und seinem Lebenspartner, spricht man auch von einem Partnerrabatt. Sind Fahrzeugnutzer und Versicherter identisch, wird häufig ein Einzelfahrer-Rabatt gewährt.
Gemein ist allen Nutzkreis-Rabatten, dass bewusst falsche Angaben oder das Verschweigen von Änderungen im Nutzkreis Strafen nach sich ziehen. Verbreitet ist die (finanzielle) Vertragsstrafe – im schlimmsten Fall kann sich die Versicherung aber auch weigern, einen entstandenen Schaden zu regulieren.

