Obliegenheiten
Als Obliegenheiten werden die Pflichten bezeichnet, die der Versicherungsnehmer mit dem Abschluss seiner Kfz-Versicherung eingeht. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Pflicht, den Versicherer wahrheitsgemäß und zeitnah zu informieren. Diesbezüglich kann zwischen zwei verschiedenen Bereichen unterschieden werden.
Zunächst einmal schließen die Obliegenheiten ein, dass der Versicherungsnehmer schon vor dem Vertragsabschluss bzw. beim Ausfüllen des Antrags wahrheitsgemäße Angaben macht. Dies trifft beispielsweise für die Art der Kfz-Nutzung zu.
Zum anderen verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, den Versicherer über Änderungen und Schadensfälle umgehend zu informieren. Sollte sich beispielsweise abzeichnen, dass die Laufleistung höher ausfällt, gilt es dies mitzuteilen.
Ein Verstoß gegen die Obliegenheiten kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. In Abhängigkeit vom jeweiligen Verstoß kann der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet werden, eine Vertragsstrafe zu leisten. Ein Verstoß kann aber auch ebenso zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

