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Freitag, den 18. Mai 2012

Personenschaden

Im Versicherungswesen wird zwischen mehrere Schadensarten unterschieden. Eine dieser Arten ist der Personenschaden, von welchem letztendlich dann gesprochen wird, wenn eine oder mehrere Personen verletzt werden.

Personenschäden können finanzielle Auswirkungen haben, beispielsweise weil Kosten durch Arztbesuche, Krankentransporte oder Rehabilitationsmaßnahmen entstehen. Damit für die Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer gesorgt ist, muss jedes Kraftfahrzeug über einen Versicherungsschutz verfügen, der Personenschäden einschließt. Dieser Schutz ist Bestandteil einer jeden Kfz-Haftpflichtversicherung: Sollten Personen bei einem Unfall bzw. bei Eintritt eines Versicherungsfalls zu Schaden kommen, erfolgt die Regulierung über die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gilt es darauf zu achten, dass Personenschäden in ausreichender Höhe versichert sind. Empfehlenswert ist eine Absicherung in Höhe von mindestens 7,5 Mio. Euro. Versicherungen mit Abdeckung von Personenschäden in unbegrenzter Höhe gelten als noch empfehlenswerter.


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