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Freitag, den 18. Mai 2012

Pflichtversicherung

Bei der sogenannten Pflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, über die ein Verkehrsteilnehmer auf jeden Fall verfügen muss, damit er überhaupt am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.

In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht, welche sämtliche Personen, die mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, letztendlich dazu zwingt, ihr Fahrzeug zu versichern.

Als Pflichtversicherung kann daher die Kfz-Haftpflichtversicherung verstanden werden. Das Bestehen eines Haftpflicht-Versicherungsschutzes wird zwingend vorausgesetzt, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Der Abschluss einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gilt hingegen als freiwillig. Durch die Wahl einer solchen Versicherung befindet sich der Versicherungsnehmer in der Lage, seinen Versicherungsschutz zu erweitern. Allerdings hat solch ein Abschluss nicht zwingend zu erfolgen. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften kommt es ausschließlich darauf an, dass ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht.


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