Quotenvorrecht
Das sogenannte Quotenvorrecht bezeichnet eine bestimmte Form der Regelung von Versicherungsfällen. Es ist immer dann von Bedeutung, wenn es zu einem Unfall kommt, an welchem der Versicherungsnehmer sowie mindestens ein weiterer Unfallbeteiligter die Schuld bzw. Teilschuld trägt. Zudem muss der Versicherungsnehmer über eine Vollkaskoversicherung verfügen.
Das Problem in solchen Fällen besteht immer darin, welche Leistung man selbst als Versicherungsnehmer zu erbringen hat, weil man eine Teilschuld trägt. Damit der Versicherungsnehmer gegenüber seinem Versicherer nicht benachteiligt wird, erfolgte die Einführung des Quotenvorrechts. Dieses regelt die Aufteilung des Schadens bzw. bestimmt es darüber, wie die Aufteilung zu erfolgen hat.
Es ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine äußerst komplexe Form der Regelung handelt. Wer in einen solchen Versicherungsfall verwickelt ist, ist gut damit beraten, sich mit einem Versicherungsexperten in Verbindung setzen, welcher den Fall genau unter die Lupe nimmt.

