Rabattübertragung
Die Rabattübertragung steht für die Übertragung des bestehenden Versicherungsrabatts bzw. der Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person. Die begünstigte Person, an welche der Rabatt übertragen wird, kann somit von einer besseren Einstufung und somit auch von einem niedrigeren Versicherungsbeitrag profitieren.
Die Übertragung des Rabatts innerhalb der Kfz-Versicherung gestaltet sich jedoch nicht mehr so einfach wie dies früher einmal der Fall gewesen ist. Heutzutage kann die Übertragung nur noch unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erfolgen. Die meisten Versicherer haben vergleichsweise strenge Richtlinien aufgelegt.
So spielt beispielsweise der Grad der Verwandtschaft eine wichtige Rolle. Bei den meisten Versicherern kann eine Rabattübertragung nur von den Eltern an die Kinder oder umgekehrt durchgeführt werden. Außerdem kann auch die erlangte bzw. bisher gesammelte Fahrpraxis von hoher Bedeutung sein: Besonders bei Fahranfängern wird oftmals eine enge Begrenzung vorgenommen.

