Rückstufung
Die Rückstufung steht für eine Verringerung der Schadenfreiheitsklasse. Rückstufungen werden vorgenommen, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist. Sollte der Versicherungsnehmer einen Schaden herbeigeführt haben, der durch die Versicherung reguliert werden muss, hat er zumeist mit einer Rückstufung zu rechnen. Die Einstufung in eine frühere und somit niedrigere Schadenfreiheitsklasse führt zu einem Anstieg des Versicherungsbeitrags.
Wie groß eine Rückstufung innerhalb der Schadenfreiheitsklassen ausfällt, hängt vom Umfang des Schadens bzw. der Höhe der Kosten ab, die dem Versicherer entstanden sind.
Bei kleineren Schäden fällt die Rückstufung nicht so hoch wie bei größeren Schäden aus. Bei ganz kleinen Schäden ist es häufig besser, den Schaden selbst zu begleichen und somit eine Rückstufung zu verhindern. Wer über einen Rabattschutz verfügt, kann den Schaden über den Versicherer regulieren, ohne eine Rückstufung befürchten zu müssen.

