Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung spielt im Zusammenhang mit der Regulierung von Schäden eine wichtige Rolle. Sollte der Versicherungsnehmer mit seinem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, so übernimmt der Versicherer die entstandenen Kosten nicht in voller Höhe. Stattdessen hat auch der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten zu tragen.
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung wird von den Versicherungsunternehmen angeboten, um den Versicherungsnehmern die Möglichkeit einzuräumen, den Versicherungsbeitrag zu senken: Wer dazu bereit ist, im Schadensfall einen Teil der Kosten eigenständig zu tragen, kann somit von einem niedrigeren Beitrag profitieren.
Bei der Vereinbarung sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass die Selbstbeteiligung nicht prozentual festgelegt wird, sondern sich stattdessen auf feste Beträge beläuft. Somit kann eine Kostenobergrenze geschaffen wird, die vor allem bei großen Schäden für Sicherheit sorgt, indem sie den Tritt in die Kostenfalle verhindert.

