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Freitag, den 18. Mai 2012

Sonderkündigungsrecht

Das Sonderkündigungsrecht räumt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit ein, seine Kfz-Versicherung unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen umgehend zu kündigen und somit das Versicherungsverhältnis vorzeitig zu beendigen. Üblicherweise (in Abhängigkeit von den jeweiligen Vertragsbedingungen) können Kfz-Versicherungen erst zum 30. November eines jeden Jahres gekündigt werden. Sofern ein Versicherungsnehmer Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht macht, ist dieses Datum nicht von Bedeutung.

Was die zu erfüllenden Voraussetzungen betrifft, so können Versicherungsnehmer beispielsweise dann Gebrauch von ihrem Sonderkündigungsrecht machen, wenn der Versicherungsnehmer eine Beitragserhöhung vornimmt. Ebenso ist die Aussprache einer Sonderkündigung möglich, wenn der Versicherungsnehmer eine Anpassung bei der Typ- oder Regionalklasse durchführt. Zudem kann eine Änderung der Vertragsbedingungen, aber auch eine Um- oder Abmeldung des Fahrzeugs zur Aussprache einer Sonderkündigung berechtigen.

Sofern der Versicherungsnehmer eine Sonderkündigung ausspricht, gilt das Versicherungsverhältnis in der Regel zum Ende des nachfolgenden Monats als beendet.


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