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Freitag, den 18. Mai 2012

Unfallmeldung

Die Unfallmeldung bezeichnet die Kontaktaufnahme mit der Polizei, bei welcher ein Verkehrsunfall bekanntgegeben bzw. gemeldet wird. Auf diese Weise ist zu verfahren, wenn man einen Unfall verursacht hat und es einem nicht gelingt, den Geschädigten vor Ort ausfindig zu machen.

Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift: Sollte keine Meldung vorgenommen werden und man den Ort des Geschehens verlassen, so kann dies als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort erachtet und dementsprechend auch bestraft werden.

Bevor eine Unfallmeldung aufgegeben wird, ist der Unfallverursacher dazu verpflichtet, eine angemessene Zeit darauf zu warten, dass die geschädigte Person am Unfallort erscheint – oder es gilt andere Maßnahmen zu ergreifen, um die Person ausfindig zu machen. Allerdings darf man sich hierbei nicht vom Unfallort entfernen.

Die eigentliche Unfallmeldung muss unverzüglich aufgegeben werden. Die Aufgabe kann auf unterschiedlichem Wege, nämlich persönlich, schriftlich oder auch telefonisch erfolgen.


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