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Freitag, den 18. Mai 2012

Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe bezeichnet eine Strafzahlung, die vom Versicherungsnehmer an den Versicherer zu leisten ist. Sie kann vom Versicherer erhoben werden, wenn der Versicherungsnehmer einen Verstoß gegen die Obligationen begangen hat.

Die Gründe, die zu einer Vertragsstrafe führen, können ganz unterschiedliche sein. Ein typischer Verstoß gegen die Obliegenheiten, der eine Strafzahlung nach sich ziehen kann, ist die Angabe falscher Daten zur jährlichen Laufleistung – zumindest wenn ein zu niedriger Wert angegeben wurde.

Was die Höhe der Strafzahlung betrifft, so hängt diese von mehreren Faktoren ab. Zunächst einmal kommt es darauf an, welcher Verstoß vorliegt bzw. aus welchem Grund die Strafzahlung geleistet werden soll. Ebenso spielen die Vereinbarungen, die im Versicherungsvertrag getroffen wurden, eine wichtige Rolle.

Teilweise sind die Strafzahlungen an fixe Beträge gekoppelt, teilweise können auch anteilige oder mehrfache Jahresbeträge gefordert werden.


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