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Freitag, den 18. Mai 2012

Wenigfahrerrabatt

Der Wenigfahrerrabatt wird Fahrzeughaltern eingeräumt, die wenig fahren bzw. entweder mit ihrem Fahrzeug vergleichsweise selten unterwegs sind oder schlichtweg nur kurze Strecken zurücklegen. Weil sie somit nur vergleichsweise selten am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, verringert sich ihr Risiko, Unfälle herbeizuführen oder in diese verwickelt zu sein.

Als Entscheidungsgrundlage für die Vergabe des Rabatts wird die jährliche Fahrleistung herangezogen. Bis zu welcher Fahrleistung ein Wenigfahrerrabatt angeboten wird, hängt ganz vom jeweiligen Versicherer ab. Bei einigen Versicherungsgesellschaften wird der Rabatt bis zu jährlichen Laufleistungen von 15.000 Kilometern angeboten. Bei anderen Versicherern ist der Wenigfahrerrabatt in dieser Größenordnung bereits nicht mehr verfügbar.

Im Gegensatz zu anderen Rabatten wie beispielsweise dem Garagenrabatt ist der Wenigfahrerrabatt auch für Versicherungsnehmer erhältlich, die sich für den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung entscheiden.


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