Werkstattbindung
Bei der Werkstattbindung handelt es sich um eine Vereinbarung, die im Versicherungsvertrag festgehalten sein kann. Sofern dies der Fall ist, verpflichtet sich der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer, bestimmte Reparaturen, die über die Versicherung reguliert werden, ausschließlich bei bestimmten Kfz-Werkstätten durchführen zu lassen - nämlich bei den Vertragswerkstätten des Versicherers.
Auf diese Weise versuchen die Versicherungsgesellschaften, die Kosten für Reparaturarbeiten spürbar zu verringern und somit Geld zu sparen. Anstatt die Fahrzeuge in teuren Vertragswerkstätten reparieren zu lassen, werden sie in günstigeren Werkstätten, zumeist freien Werkstätten, repariert.
Doch nicht nur der Versicherer profitiert von dieser Vereinbarung. Wer die Werkstattbindung im Versicherungsvertrag akzeptiert, kann von einem niedrigeren Beitrag profitieren. Wer hingegen großen Wert darauf legt, dass Reparaturen in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden, sollte sich mit einer Werkstattbindung nicht einverstanden erklären.

