Wiederbeschaffungswert
Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Wert, zu welchem ein vergleichbares Fahrzeug angeschafft werden kann. Vor allem wenn es um die Regulierung größerer Schäden geht, spielt der Wiederbeschaffungswert eine ganz wichtige Rolle: Sollten die Kosten der Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert liegen, stimmen die Versicherer einer Reparatur zumeist nicht zu bzw. wird in solch einem Fall der Wiederbeschaffungswert entschädigt – es lohnt sich einfach nicht, das Fahrzeug reparieren zu lassen. In solchen Fällen wird auch von einem wirtschaftlichen Totalschaden gesprochen.
Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts wird oftmals von den Versicherern selbst vorgenommen. Wer den ermittelten Wert anzweifelt, kann einen Gutachter einschalten und somit eine Überprüfung vornehmen. Allerdings gilt es im Vorfeld zu klären, welche Kosten hierdurch entstehen und wer diese letztendlich trägt.

