Zweitwagen
Der Zweitwagen bezeichnet einen Pkw, der zusätzlich zu einem bestehenden Pkw zugelassen wird. Beim Abschluss der Kfz-Versicherung für das weitere Fahrzeug können viele Haushalte ordentlich sparen, da es oftmals möglich ist, in den Genuss eines niedrigen Beitrags zu gelangen.
Ein Beitragsvorteil ist zumeist erhältlich, wenn der Zweitwagen über dieselbe Versicherungsgesellschaft versichert wird, bei welcher auch der Erstwagen versichert ist. In solchen Fällen sind die meisten Versicherer dazu bereit, einen Rabatt zu gewähren.
Hinsichtlich der Rabattgewährung können unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Einige Versicherer legen zum Beispiel einen großen Wert darauf, dass beide Fahrzeuge auf ein- und dieselbe Person zugelassen sind.
Bei anderen Versicherern ist es möglich, eine abweichende Halterschaft vorzunehmen bzw. eine andere Person als Fahrzeughalter einzutragen, die Versicherung jedoch ebenfalls über den Halter des Erstwagens abzuschließen und somit vom Beitragsvorteil zu profitieren.

