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Sonntag, den 5. September 2010

09.02.2010

Kfz-Diebstahl: Autobesitzer im Zweifelsfall in der Beweispflicht

Hat eine Kfz-Versicherung berechtigte Zweifel an einem Autodiebstahl, den ein Versicherter meldet, kann die Assekuranz die Leistung verweigern, wenn der Versicherte den Diebstahl nicht zweifelsfrei beweisen kann. Das urteilte jetzt das OLG Köln in einem aktuellen Fall.

Der klagende Autofahrer hatte seine Luxuslimousine nach eigenen Angaben in einem Parkhaus in der slowakischen Stadt Bratislava abgestellt. Nach seiner Rückkehr ins Parkhaus war der Wagen nicht mehr aufzufinden. Als die Kfz-Versicherung den angeblich Geschädigten nach der Diebstahlmeldung aufforderte, einen der drei Originalfahrzeugschlüssel vorzulegen, geschah zunächst – nichts.

Als der Kläger den Schlüssel nachreichte, stellten Experten der Versicherung fest, dass der Schlüssel nach dem vermeintlichen Diebstahl noch benutzt worden war. Da der Kläger diesen Umstand nicht glaubwürdig erklären konnte, verweigerte die Assekuranz die Leistung, da man dort von einer vorgetäuschten Straftat ausging. Der klagende Versicherte bekam in erster Instanz Recht, in der Berufung gewann jedoch die Kfz-Versicherung. 

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