13.12.2011
Autoversicherung: Autos besser ausmessen
In den Fahrzeugpapieren finden Fahrzeughalter sämtliche wichtige Daten über ihr Auto, die sie z.B. auch bei Abschluss einer Autoversicherung angeben müssen. Wer aber nun glaubt, auf die Angaben sei in jedem Fall Verlass, der irrt – zumindest wenn es um die Fahrzeugbreite geht. Genau das kann im Schadensfall allerdings zum Verhängnis werden.
Das Problem mit der Fahrzeugbreite ist, dass die Angaben im Zulassungsschein in der Regel nicht der Realität entsprechen – die Autos sind einige Zentimeter breiter als angegeben. Grund dafür ist, dass die Autohersteller lediglich die „unveränderliche Breite“ des Fahrzeugs angeben – und die beinhaltet nicht die Rückspiegel, da diese als „veränderliches Merkmal“ gelten. Die Straßenverkehrsordnung geht in ihren Vorschriften allerdings von der realen Breite der Fahrzeuge aus – und genau hier ergeben sich immer wieder Reibungspunkte.
Ein Beispiel: Fährt ein Versicherter in einer Autobahnbaustelle auf der Spur für Fahrzeuge bis zwei Meter Breite, das Fahrzeug ist mit Außenspiegeln aber einige Zentimeter breiter, ist das streng genommen eine Ordnungswidrigkeit. Und kann im Schadensfall sogar Auswirkungen auf die Schadensregulierung haben: Die Autoversicherung könnte aufgrund der Überbreite die Regulierung verweigern oder nur einen Teil des Schadens übernehmen.
Wichtig ist es für Autobesitzer daher, das eigene Fahrzeug auszumessen um zu wissen, wie breit es tatsächlich ist – und ihr Fahrverhalten entsprechend anzupassen.

