30.08.2011
Autoversicherung: Was tun wenn es brennt?
Insbesondere für Berliner Autobesitzer war dieser Sommer im wahrsten Sinne des Wortes heiß: Mehr als 200 Autos brannten in der deutschen Hauptstadt. Da stellt sich schnell die Frage, wer für die Schadensregulierung zuständig ist.
Ist das eigene Auto einem Brandanschlag zum Opfer gefallen, heißt es Schäden zu dokumentieren und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dort erhalten geschädigte Fahrzeugbesitzer eine Bestätigung ihrer polizeilichen Anzeige, die sie zusammen mit der Schadensmeldung an ihren Versicherer senden. Stellt sich nur noch die Frage: Welche Versicherung reguliert eigentlich Autobrände?
Wer lediglich auf die Kfz-Haftpflichtversicherung setzt und auf eine Kaskoversicherung verzichtet hat, geht leer aus - die Haftpflicht reguliert lediglich Schäden an anderen Fahrzeugen im Rahmen eines Unfalls. Reine Brandschäden werden von der Teilkasko ersetzt. Selbst dann, wenn das Feuer von einem anderen Auto auf das eigene Fahrzeug übergegriffen hat. Vandalismusschäden und die Beschädigung und/oder Zerstörung von Dingen im Fahrzeug sind ein Fall für die Vollkasko.
Autobesitzer sollten jedoch genau nachrechnen, ob es sich lohnt, die Versicherung bei kleineren Schäden einzuschalten – schlimmstenfalls rutschen Betroffene dadurch in der Schadenfreiheitsklasse nach unten.

