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Sonntag, den 5. Februar 2012

28.09.2009

Einheitlicher Wechseltermin in Gefahr

Ganze Autofahrer-Generationen konnten sich bisher darauf verlassen: Der Versicherungsbeginn von Kfz-Versicherungen ist immer der 01. Januar.

Wer also seinen Versicherer wechseln möchte, kann seine bestehende Police bis zum 30. November kündigen. Der Versicherungsbeginn zum 01. Januar hat einige Vorteile: So rutscht man beispielsweise in der Schadensfreiheitsklasse automatisch eine Stufe nach unten. Das ist auch ein Grund, warum beispielsweise die HUK Coburg und die HUK24 am Wechseltermin zum Jahreswechsel festhalten.

Andere Kfz-Versicherer dagegen überlegen laut, den Wechseltermin flexibler zu gestalten. Die Allianz und die Ergo-Versicherungsgruppe etwa stellen ihre Kunden seit diesem Jahr vor die Wahl: Entweder beginnt die Police individuell oder zum 01. Januar. Die R+V Versicherungsgruppe erwägt eine ähnliche Handhabe.

Ein individueller Vertragsbeginn ist jedoch nicht unbedingt kundenfreundlicher: Bisher berichteten die Medien vor dem jährlichen Wechseltermin ausführlich über Einsparungsmöglichkeiten, Tarife und Konditionen. Diese intensive Informationsaufbereitung wäre bei flexiblen Wechseldaten nicht mehr möglich, was der Transparenz schadet.

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