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Sonntag, den 5. Februar 2012

06.07.2010

Fahrfehler kosten nicht den Versicherungsschutz

Fahrfehler kosten nicht den Versicherungsschutz - eine Kfz-Versicherung muss auch dann zahlen, wenn ein Autofahrer reflexartig einem Wild ausweicht.

Das entschied nun das Landgericht Limburg. Entscheidend sei in der Frage nach dem Versicherungsschutz insbesondere, ob die Reaktion objektiv zur Verhinderung einer Kollision führen sollte. Im vorliegenden Fall war eine Frau auf regennasser Fahrbahn einem am Fahrbahnrand stehenden Reh ausgewichen und hatte dabei die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren.

Die Versicherung verweigerte die Leistungsübernahme und wies darauf hin, dass ein solches Ausweichmanöver als Überreaktion und damit als Fahrfehler zu gelten habe. Das Gericht bestätigte die Versicherung in dieser Hinsicht, stellte jedoch auch fest, dass ein solcher Fahrfehler kein Grund für den Verlust des Versicherungsschutzes sei. Der Versicherungsschutz dürfe nur dann entzogen werden, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat – das sei jedoch in diesem Fall nicht gegeben.

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