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Sonntag, den 5. Februar 2012

07.09.2009

Kfz-Versicherungen kürzen Schadenersatzansprüche

Nach Angaben des Magazins „auto motor und sport“ versuchen Kfz-Haftpflichtversicherer immer häufiger, sich im Fall von Schadenersatzansprüchen aus der Pflicht zu ziehen.

Offenbar streichen die Versicherer zum einen immer mehr berechtigte Schadenersatzansprüche zusammen und kürzen zum anderen auch die Beiträge, die sie erstatten. So kürzt man beispielsweise bei den kalkulierten Lohnkosten, erkennt nur einen Teil der Arbeitskosten an oder verweigert die Erstattung von Kosten für Ersatzteile.

Branchenkenner gehen davon aus, dass die Versicherungen auf diese Weise Einsparungen in Höhe von 2 Milliarden Euro realisieren – jedes Jahr und auf Kosten ihrer Versicherten.

Bei Kürzungen oder Streichungen von Leistungen ist Laien geraten, sich bei einem Anwalt zu erkundigen, ob diese überhaupt zulässig sind. Insbesondere in der Zeit der Herstellergarantie sollten sich Versicherte keinesfalls darauf einlassen, der Versicherung zuliebe eine günstigere Werkstatt als die Markenwerkstatt anzufahren. In der Garantiezeit muss eine Markenwerkstatt angefahren werden – das bestätigte auch der Bundesgerichtshof.

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