26.08.2009
Schadensregulierung auch gegen den Willen des Versicherten möglich
Häufig hört man Beschwerden darüber, dass Versicherungen das Geld im Schadensfall zurückhalten. In manchen Fällen zahlen die Assekuranzen aber auch, wenn der Versicherte das gar nicht möchte. Eine Entscheidung darüber fiel kürzlich am Landgericht Coburg.
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau ihrem Versicherer vorgeworfen, einen von ihr verursachten Schaden an einem Taxi geregelt zu haben, obwohl sie das gar nicht wollte. Nachdem die Frau ihrer Versicherung den Schaden gemeldet hatte, meldete sich dort ihr Anwalt mit einem Regulierungsverbot und der Aussage, die Frau sei nicht die Unfallschuldige. Die Versicherung regulierte den Schaden trotzdem und versetzte die Klägerin in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse.
Die Coburger Richter sahen den Sachverhalt so: Da die Versicherung bei der Schadensregulierung einen weiten Spielraum hat und die Darstellung der Klägerin unglaubwürdig wirkte, sei die Regulierung auch ohne Einverständnis der versicherten rechtmäßig. Die Klägerin muss die Rückstufung in eine ungünstigere SFK hinnehmen.

